Strandabschnitt mit Strandkörben vor dem Kurhaus

Villa Maria

Ob mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Boot oder mit dem "rasenden Roland", der klasischen Dampflokbahn, - vom Ostseebad Binz aus lässt sich die ganze Insel erkunden und jeden Tag kehrt man mit neuen bleibenden Eindrücken zurück.

Reisebedingungen

1. Diese Bedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten mit Abschluss des Mietvertrages als anerkannt.
2. Das Vertragsverhältnis richtet sich nach den §§ 651 ff BGB und wird durch die Reisebedingungen ergänzt.

Buchung

Mit der Anmeldung wird der Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder per Telefon/Fax erfolgen. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung zustande. In der Anmeldung sind alle Teilnehmer anzugeben. Korrekturen wegen offensichtlicher Irrtümer (z. B. Druck- oder Rechenfehler) bleiben vorbehalten.

Reiseprogramm / Leistungen

Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus Prospekt und Preisliste. Die Wohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Wird das Mietobjekt nach 10:00 Uhr verlassen, ist die Miete für einen weiteren Tag zu zahlen.

Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Ersatz für die Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangt werden.
Der Ersatzanspruch ist pauschalisiert und staffelt sich wie folgt:

  • Rücktrittsgebühren bis 91 Tage vor Mietbeginn 60,00 €
  • 90 - 61 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises
  • 60 - 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
  • 34 - 4 Tage vor Mietbeginn 70 % des Mietpreises
  • 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichterscheinen 95 % des Mietpreises

Bei Umbuchung auf andere Personen oder Zeiten wird eine Gebühr von 25,00 € berechnet. Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder Mitreisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich vertragswidrig verhalten. In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf den Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung. Eine Haftung für gelegentlichen Ausfall bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder Heizungsversorgung sowie für Straßenlärm und Bauarbeiten wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse oder Folgen höherer Gewalt.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.

Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann Abhilfe verlangt werden. Dazu bedarf es, unbeschadet der vorangegangenen Leistungspflicht des Vermieters, der Mitwirkung der Mieter. Sie sind verpflichtet, Beanstandungen sofort bei der Wohnungsbetreuerin vor Ort anzuzeigen und den Schaden möglichst gering zu halten oder zu vermeiden.

Ausschluss von Ansprüchen/ Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb 1 Monates nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Die Verjährung beträgt 1 Jahr.

Allgemeines

Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Eine solche ist empfehlenswert und kann direkt beim Vermieter gebucht werden.